Aktuelle Gesetzgebungsverfahren – BNatSchG, BauGB und DÜV

Umsiedlungsmaßnahmen zum Schutz von besonders geschützten Arten wie der Gelbbauchunke (Bombina variegata) könnten nach dem vorliegenden Referentenentwurf zur Novelle des BNatSchG künftig auch ohne Ausnahmen durchgeführt werden (Foto: Stefan Kostyra/Piclease).
(PBN, Stand 06.03.2017) Aktuell sind drei Gesetzes- beziehungsweise Verordnungsnovellen geplant, die für die Naturschutzarbeit besonders relevant sind. Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) soll das besondere Artenschutzrecht an die ständige Rechtsprechung angepasst werden. Im Baugesetzbuch (BauGB) soll das beschleunigte Verfahren für Wohngebiete unter einem Hektar eingeführt werden und mit der neuen Verordnung zur guten fachlichen Praxis beim Düngen (DüV) sollen nach einem eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland die Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) umgesetzt werden.