Kostenregelung der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)
Laut Kosten- und Teilnahmeregelung gilt für die Teilnahme an Veranstaltungen der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege Folgendes:
§ 1 Teilnahmebedingungen, Vertragsschluss und Verwaltungsverfahren
An Veranstaltungen der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) kann grundsätzlich jedermann teilnehmen, sofern nicht im Jahresprogramm oder im jeweiligen Detailprogramm der ANL der Teilnehmerkreis eingeschränkt ist. Die Anmeldung zu Veranstaltungen der ANL hat schriftlich zu erfolgen; zulässig sind auch Fax und E-Mail. In der Anmeldung sind Kostenbefreiungstatbestände im Sinne von § 4 anzugeben und gegebenenfalls Bestätigungen der Dienststelle oder des Verbandes beizulegen. Die ANL benachrichtigt den Interessenten von der Entscheidung über die Teilnahme an einer Veranstaltung schriftlich, durch Fax oder durch E-Mail-Nachricht.
Bei allen Veranstaltungen liegen namentliche Teilnehmerlisten aus. Die Teilnehmer bestätigen Ihre Anwesenheit mit Unterschrift auf dieser Liste.
§ 2 Grundsätze der Kostenerhebung
Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden Kosten (Teilnahmebeitrag und Auslagen) erhoben. Die Höhe der Kosten und die Kostenbefreiung richten sich nach den Bestimmungen dieser Kostenordnung, sofern im Jahresprogramm oder im jeweiligen Detailprogramm nicht gesonderte Regelungen für einzelne Veranstaltungen getroffen sind. Die Kosten werden von der ANL vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind sieben Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug wird automatisch eine Mahnung versandt, welche in der Regel Mahngebühren nach sich zieht.
§ 3 Kosten; Teilnahmebeitrag und Auslagen
Für Veranstaltungen wird grundsätzlich ein Teilnahmebeitrag von 50 Euro pro Veranstaltungstag in Rechnung gestellt. Schüler, Studenten, Auszubildende, Teilnehmer am freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahr und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sowie Mitglieder des Fördervereins der ANL haben einen ermäßigten Teilnahmebetrag von 10 Euro pro Veranstaltungstag zu entrichten. Mit dem Teilnahmebeitrag sind die Teilnahmemöglichkeit und anteilig die Referentenkosten abgegolten.
An Auslagen für Unterkunft, Frühstück sowie Mittagessen inklusive einem alkoholfreien Getränk werden für das Bildungszentrum der ANL pro Tag 47,50 Euro in Rechnung gestellt. Die Höhe der Auslagen für Unterkunft und Verpflegung bei Veranstaltungen, die außerhalb von Laufen durchgeführt werden, ergibt sich aus dem Detailprogramm. Weitere Auslagen, die der ANL im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, können in Rechnung gestellt werden (beispielsweise Kosten für Kursmaterialien, Busfahrten); in der Rechnung werden diese Kosten gesondert aufgeführt.
Bei Fachtagungen werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht übernommen.
Bei den Veranstaltungen zum Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer findet die Kostenregelung der ANL keine Anwendung.
§ 4 Kostenbefreiung
Vom Teilnahmebeitrag sind befreit
- Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, andere Beschäftigte des Freistaats Bayern, der bayerischen Landkreise, der bayerischen kreisfreien Städte und der bayerischen Gemeinden mit Bestätigung ihrer Dienststelle, dass sie in den Bereichen Naturschutz, Umweltschutz, Landschaftspflege, Umweltbildung, Boden, Wasser oder Klima eingesetzt sind und der Besuch spezieller Veranstaltungen aus dienstlichen Gründen erforderlich ist.
- Mitglieder des Präsidiums der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege,
- Mitglieder der Naturschutzbeiräte nach Art. 48 BayNatSchG an bayerischen Naturschutzbehörden,
- Mitglieder und Bewerber der Naturschutzwacht nach Art. 49 BayNatSchG an bayerischen Naturschutzbehörden; umfasst sind auch Mitglieder der Bergwacht und Ortsobmänner des Bayerischen Bauernverbandes, sofern sie als Naturschutzwächter eingesetzt werden und dies von der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde bestätigt wird,
- Bestätigte Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind und somit die Funktion der Naturschutzwächter erfüllen und dies von der jeweils zuständigen Jagdaufsichtsbehörde bzw. Naturschutzbehörde bestätigt wird,
- Absolventen und Anwärter von ANL-Beraterkursen (z.B. Biber-, Fledermaus-, Muschelberater), sowie Netzwerker Große Beutegreifer in Bayern),
- Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter von bayerischen Landschaftspflegeverbänden, Naturparkvereinen sowie Umweltbildungseinrichtungen,
- Gebietsbetreuer in Bayern,
- Mitglieder und Mitarbeiter anerkannter Naturschutzvereine mit erstem Wohnsitz in Bayern, sofern sie seit mindestens zwei Jahren Mitglied beziehungsweise Mitarbeiter sind,
Link zum Bestätigungsformular für die Anerkennung von Verbandszugehörigkeiten
(16 KB)
- Mitglieder des Bundesweiten Arbeitskreises der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur- und Umweltschutz.
Von den Auslagen sind befreit
- Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, andere Beschäftigte des Freistaats Bayern, der bayerischen Landkreise, der bayerischen kreisfreien Städte und der bayerischen Gemeinden mit Bestätigung ihrer Dienststelle, dass sie in den Bereichen Naturschutz, Umweltschutz, Landschaftspflege, Umweltbildung, Boden, Wasser oder Klima eingesetzt sind und der Besuch spezieller Veranstaltungen aus dienstlichen Gründen erforderlich ist.
- Mitglieder des Präsidiums der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege,
- Mitglieder der Naturschutzbeiräte nach Artikel 48 BayNatSchG an bayerischen Naturschutzbehörden,
- Mitglieder und Bewerber der Naturschutzwacht nach Art. 49 BayNatSchG an bayerischen Naturschutzbehörden; umfasst sind auch Mitglieder der Bergwacht und Ortsobmänner des Bayerischen Bauernverbandes, sofern sie als Naturschutzwächter eingesetzt werden und dies von der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde bestätigt wird,
- Bestätigte Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind und somit die Funktion der Naturschutzwächter erfüllen und dies von der jeweils zuständigen Jagdaufsichtsbehörde bzw. Naturschutzbehörde bestätigt wird,
- Absolventen und Anwärter von ANL-Beraterkursen (z.B. Biber-, Fledermaus-, Muschelberater), sowie Netzwerker Große Beutegreifer in Bayern),
- Mitglieder des Bundesweiten Arbeitskreises der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur- und Umweltschutz.
Von der Erhebung der Kosten kann auf Antrag ausnahmsweise ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies sonst nach Lage des Einzelfalls zu einer unbilligen Härte führt.
§ 5 Absage von Veranstaltungen
Änderungen des Programms und die Möglichkeit der Absage von Veranstaltungen, beispielsweise bei nicht ausreichender Anzahl eingegangener Anmeldungen, Ausfall von Referenten oder höherer Gewalt, bleiben der ANL vorbehalten. Im Falle einer Absage der Veranstaltung werden bereits entrichtete Teilnahmebeiträge voll zurück erstattet. Weitere Ansprüche sind daraus nicht abzuleiten. Die ANL bemüht sich um rechtzeitige Information und bittet um Überprüfung des E-Mail-Eingangs vor der Anreise zur Veranstaltung. Ansprüche des Teilnehmers wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens der ANL bleiben unberührt.
§ 6 Absagekonditionen
Sollte ein Teilnehmer nach Bestätigung seiner Anmeldung an der Teilnahme verhindert sein, bittet die ANL um sofortige Benachrichtigung. Ein kostenfreier Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen nur bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei Erstattung der Teilnehmergebühren möglich. Zu zahlen sind gegebenenfalls Stornogebühren für aufgrund der Buchung von der ANL eingegangene Verpflichtungen.
Bei nicht zeitgerechtem Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Prozent der Teilnehmergebühr, mindestens aber 15 Euro zuzüglich der Kosten für eingegangene Verpflichtungen, erhoben. Wenn die ANL keine Abmeldung erhält, wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Diese Regelungen gelten auch bei den nach § 4 vom Teilnahmebeitrag befreiten Teilnehmern. Hiervon unberührt bleibt ein Rücktritt, der durch eine nachgewiesene Erkrankung des Teilnehmers oder durch eine von der ANL zu vertretende Pflichtverletzung bedingt ist.
§ 7 Datenschutz
Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels EDV zu. Die Anmeldedaten (Name, gegebenenfalls Institution, Anschrift, Telefon, E-Mail) werden in einer internen Datenbank der ANL zur Weiterverarbeitung abgespeichert und ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Veranstaltungen der ANL verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und sind auch nicht von Dritten einsehbar. Der Teilnehmer kann jederzeit die Löschung seiner Daten beantragen.
§ 8 Haftung
Für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung entstehen, wird keine Haftung übernommen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
Übersicht Jahresprogramm
Das Jahresprogramm und Informationen zu unseren Veranstaltungen finden Sie hier:
- Programmübersicht 2021 (
780 KB)
- Programmübersicht 2020 (
771 KB)
- (Bildschirmversion)
Absagen von Veranstaltungen
Mehr Informationen zur Absage von Veranstaltungen finden Sie hier.
Anmeldung zur Veranstaltung
E-Mail: anmeldung@anl.bayern.de
Für Rückfragen: +49 8682-8963-20