Hier finden Sie aktuelle Ergebnisse, Publikationen und Ereignisse aus Wissenschaft und Naturschutz. Die hier vorveröffentlichten Kurznachrichten werden zweimal jährlich in der Zeitschrift ANLiegen Natur zusammenfassend publiziert.

Drohnenverordnung: Über Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten ist der Betrieb von Drohnen verboten (Foto: Pixabay).
(Gerti Fluhr-Meyer) Seit 7. April 2017 ist in Deutschland die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“, kurz Drohen-Verordnung, in Kraft. Wesentliche Regelungen sind eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen mit einem Gewicht über 250 g, ein Kenntnisnachweis („Drohnenführerschein“) für Betreiber von Drohnen mit mehr als 2 kg sowie ein generelles Flugverbot in Höhen über 100 m und über zahlreichen Flächen. Die Regelung verweist an mehreren Stellen auf das Naturschutzrecht, unter anderem ist der Drohnenbetrieb über Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten verboten. Naturschutz-Experten befürworten die Neuregelung, befürchten aber Schwierigkeiten bei Umsetzung und Vollzug.
Drohnen gelten als Zukunftstechnologie. Sie werden zunehmend eingesetzt – zu privaten Zwecken, gewerblich und auch in der ökologischen Forschung. Damit steigt die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen, Unfällen und Beeinträchtigungen.
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Veröffentlicht am 03. Januar 2018
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Der Wiesenpieper (Anthus pratensis) kommt in Bayern vor allem im extensiven Grünland beziehungsweise in Mooren vor. Trotz der Ausweisung vieler SPA-Gebiete sind die Bestände dieser Art in den letzten Jahren dramatisch eingebrochen (Foto: Stefan Ott/Piclease).
(Monika Offenberger) Um den länderübergreifenden Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu gewährleisten, haben die Mitgliedsstaaten der EU insgesamt 18 Prozent ihrer Landfläche als Schutzgebiete im Rahmen des Natura 2000-Netzes ausgewiesen. Ein Drittel davon wurde nach der FFH-Richtlinie wegen ihrer wertvollen Habitate ausgewählt, zwei Drittel gemäß der europäischen Vogelschutzrichtlinie zu Vogelschutzgebieten (Special Areas for Conservation, kurz SPA) erklärt. Weitere Gebiete gelten nach international anerkannten Kriterien als bedeutend für den Arten- und Biotopschutz sowie speziell für den Schutz von Vögeln (Important Bird and Biodiversity Areas, kurz IBAs). Eine vergleichende Studie macht deutlich, dass das Natura 2000-Netzwerk mit seinen SPA einen Großteil der Flächen umfasst, die als IBAs gelten und damit 23 Prozent der Vorkommen von 435 europäischen Vogelarten sowie 25 Prozent der Vorkommen verschiedener Säuger, Reptilien und Amphibien sichert. Von einer zusätzlichen Ausweisung bislang nicht geschützter Gebiete insbesondere in Südeuropa könnte ein noch größerer Anteil der betroffenen Arten profitieren.
Die weltweite Ausweisung von Gebieten mit hoher Biodiversität und besonderer Bedeutung für Vögel geht auf eine Initiative von BirdLife International in den 1970er-Jahren zurück. Seither hat dieser globale Verbund aus 120 nationalen Partnerorganisationen mehr als 12.000 Gebiete von herausragender Bedeutung für Vögel identifiziert und als IBAs eingestuft. In Europa werden 20 Kriterien zur Eignung als IBAs herangezogen.
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Veröffentlicht am 02. Januar 2018
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Titelbild des Buches „Wilde Bienen“.
(Sebastian Hopfenmüller) In der Natur bleiben offene ökologische Nischen selten lange unbesetzt. Das neue Buch über Wildbienen hingegen besetzt nun eine lange nicht mehr bediente Nische: ein umfassendes Werk, welches Biologie, Lebensräume und viele Arten der Mitteleuropäischen Bienen beschreibt.
Sofort ins Auge stechen in diesem Buch die vielen hervorragenden Makroaufnahmen von weit über 300 Arten, die das Buch fast schon zu einem Bildband mit über 1.000 Bildern machen. Trotzdem kommen auch die Fachinformationen nicht zu kurz. In insgesamt zehn Kapiteln wird vom Entwicklungszyklus, über Nistweise bis zu Antagonisten interessant und verständlich erzählt. Das Buch stellt die wichtigsten Lebensräume der Bienen vor und dokumentiert reich bebildert die dramatischen Veränderungen der Kulturlandschaft der letzten Jahrzehnte mit den einhergehenden Konsequenzen für die Bienen.
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Veröffentlicht am 13. Dezember 2017
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Titelbild des Buches „Gehölzflora“.
(Wolfram Adelmann) Die aktuelle 13. Auflage der Gehölzflora verteidigt die Spitzenposition der Literatur der Gehölzbestimmungen. Das Buch behandelt einheimische und kultivierte Baum- und Straucharten, einschließlich Zwerg- und Halbsträucher sowie verholzte Lianen. Auf knapp 1.000 Seiten mit gut 2.500 Abbildungen gibt es verschiedene Wege zur Artbestimmung: Sowohl über die vegetativen Merkmale, als auch über Knospen oder über Früchte ist eine Bestimmung möglich. Hierdurch wird das Werk absolut ganzjährig nutzbar. Rund 200 einheimische Gehölze sowie zirka 2.000 eingebrachte Arten werden behandelt. Das Buch findet somit in der speziellen Botanik (botanische Gärten, Arboreten), aber auch in der Landschaftsplanung und beim Gartenbau seine praktische Anwendung.
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Veröffentlicht am 12. Dezember 2017
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Titelseite des Artikels über Natura 2000 – Europäisches Naturerbe in Bayern.
Christoph Stein
https://doi.org/10.63653/yrcs0757
Im Jahre 1992 wurde die wichtigste europäische Naturschutz-Richtlinie erlassen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL). Sie begründete die Einrichtung des europaweiten ökologischen Netzwerks Natura 2000, dem in der EU rund 26.000 Gebiete angehören. Im sogenannten Refit-Prozess wurden die FFH-Richtlinie und die Europäische Vogelschutz-Richtlinie (VRL) überprüft und als geeignet bewertet, um die europaweit geschützten Arten und Lebensräume zu erhalten. Das 25-jährige Bestehen von Natura 2000 im Jahr 2017 wurde in Bayern im Rahmen einer Fachtagung und durch die Auszeichnung von Natura 2000-Partnern gewürdigt. Im Freistaat werden die Ziele von Natura 2000 über einen kooperativen und kommunikativen Weg umgesetzt. Eine zentrale Rolle kommt dabei den Managementplänen mit den Runden Tischen sowie den einschlägigen Förderprogrammen zu.
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Veröffentlicht am 06. Dezember 2017
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Titelseite des Artikels über den Zustand der Arten und Lebensraumtypen in Bayern.
Helmut Luding, Hannah Heither und Klaus Schreiber
https://doi.org/10.63653/dpmx4714
In Abständen von sechs Jahren berichten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union der Europäischen Kommission über die Erhaltungszustände von Arten und Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlicher Bedeutung. Diese Schutzgüter sind in den Anhängen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) aufgeführt. Der FFH-Bericht 2013 für Bayern zeigt bei einem großen Teil der Arten und LRT ungünstige Erhaltungszustände auf. Bei einigen Schutzgütern sind Verbesserungen festzustellen. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf in Bayern, um günstige Erhaltungszustände der Arten und LRT in der Gesamtheit ihrer Vorkommen zu bewahren oder wiederherzustellen.
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Veröffentlicht am 05. Dezember 2017
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Titelseite des Artikels über Natura 2000 in Bayern – Lebendige Vielfalt vom Flachland bis ins Hochgebirge.
Christoph Stein
https://doi.org/10.63653/iesl8721
Bayern ist für seine landschaftliche Vielfalt und Schönheit weltbekannt. In fast allen Landesteilen gibt es naturräumliche Besonderheiten wie markante Höhen oder weite Auen, die Sinnbilder für die jeweilige Region sind. Das Natur-Kapital Bayerns ist zugleich von besonderer Bedeutung für das europäische Naturerbe und Teil des ökologischen Netzwerks Natura 2000. Der Beitrag gibt einen nach Naturräumen gegliederten Überblick über das Netzwerk, wie es aus Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und europäischen Vogelschutzgebieten aufgebaut ist.
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Veröffentlicht am 04. Dezember 2017
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Titelseite des Artikels über Fördermittel für Naturschutzmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten.
Wolfram Güthler
https://doi.org/10.63653/pecr9368
Maßstab für den Erfolg des europäischen Netzwerks Natura 2000 ist der günstige Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten. Dieses Ziel lässt sich nur in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Landwirten, Waldbesitzern oder Kommunen erreichen. Über das Vertragsnaturschutzprogramm, die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien sowie LIFE- und Naturschutzgroßprojekte wird diese Zusammenarbeit gestärkt.
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Veröffentlicht am 29. November 2017
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Titelseite des Artikels über Werkzeuge der Forstverwaltung für die Umsetzung von Natura 2000.
Ulrich Hipler, Oliver Kröner und Norbert Wimmer
https://doi.org/10.63653/kouo2941
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt seit 16 Jahren zusammen mit der Umweltverwaltung Managementpläne für Natura 2000-Gebiete. Als wichtiges Instrument zu deren Umsetzung im Privat- und Kommunalwald hat sich das Vertragsnaturschutzprogramm Wald bewährt. Damit fördert beispielsweise das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Coburg aktuell 135 Maßnahmen für den Erhalt des Mittelwaldes, das Belassen von Biotopbäumen und Totholz sowie die Vergütung von Nutzungsverzicht. Zum Erfolg von Natura 2000 im Wald tragen neben dem naturräumlichen Potenzial und der Flächenpräsenz des forstlichen Personals vor allem eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Forst- und Naturschutzverwaltung sowie eine adäquate Mittelausstattung bei.
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Veröffentlicht am 28. November 2017
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Titelseite des Artikels über Synergien von Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie.
Werner Rehklau, Wolfgang Kraier und Marko Hendreschke
https://doi.org/10.63653/avvt3342
In Bayern wurde und wird kontinuierlich und zielgerichtet ein koordiniertes Vorgehen in den Arbeitsfeldern von Natura 2000, EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie Gewässer- und Auenentwicklung aufgebaut. Dieses umfasst abgestimmte Konzepte, die Integration von Zielen und Maßnahmen bei der Erstellung von Plänen und Programmen der jeweiligen Richtlinien, ein gemeinsames Monitoring von Arten und Lebensräumen sowie die Maßnahmenumsetzung an Gewässern. Gemeinsame Projekte von Wasserwirtschaft und Naturschutz im Rahmen des sogenannten »Landshuter Modells« und das LIFE Natur-Projekt »Flusserlebnis Isar« sind hierfür eindrucksvolle Beispiele. Der eingeschlagene Weg wird insbesondere auch bei der Erstellung und Umsetzung des Maßnahmenprogramms für den dritten Bewirtschaftungszyklus nach WRRL von 2022 bis 2027 fortgesetzt.
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Veröffentlicht am 27. November 2017
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