Hier finden Sie aktuelle Ergebnisse, Publikationen und Ereignisse aus Wissenschaft und Naturschutz. Die hier vorveröffentlichten Kurznachrichten werden zweimal jährlich in der Zeitschrift ANLiegen Natur zusammenfassend publiziert.

Titelseite des aktuellen Schnellbriefs.
(Andreas Zehm) Der „Recht der Natur-Schnellbrief“ des Informationsdienstes Umweltrecht informiert seit 20 Jahren über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht.
Das Natur- und Umweltschutzrecht erweist sich als immer komplexer werdende Materie, die für Nicht-Juristen zunehmend schwer aktuell zu überblicken ist. Im zweimonatlich erscheinenden Schnellbrief werden für die Praxis bedeutsame Themen des Umweltrechts in gut verständlichen Aufsätzen behandelt, um für die Umweltschutzarbeit kontinuierlich aktuelle Informationen anzubieten. Neben einer Darstellung des juristischen Sachverhaltes beschreibt in den meisten Fällen ein eigenes Kapitel die Bedeutung für die Praxis und die praktische Umsetzung. Herausgegeben wird der Schnellbrief bereits seit 20 Jahren von auf das Umweltrecht spezialisierten Juristinnen und Juristen, die sich im Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) e.V. zusammengeschlossen haben. So werden bedeutsame Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung speziell für ehrenamtlich sowie behördlich Tätige aufgearbeitet.
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Veröffentlicht am 08. August 2014
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Druschgut unterscheidet sich von den üblichen Ansaatmischungen in der Regel durch einen hohen Anteil an Häckselmaterial. Dieses verdünnt zwar die Samenkonzentration erheblich, fördert aber zugleich eine erfolgreiche Keimung (Foto: Willy Zahlheimer).
(Paul-Bastian Nagel; Willy Zahlheimer) Naturgemische (Schnitt-, Mulch-, Rechgut und Oberbodenmaterial) für Begrünungsmaßnahmen fallen nicht unter die Erhaltungsmischungsverordnung sofern kein Inverkehrbringen beabsichtigt wird.
Für die Frage einer Anzeigepflicht nach der Erhaltungsmischungsverordnung bei naturschutzfachlichen Begrünungsmaßnahmen, ist entscheidend, ob ein gewerbliches Inverkehrbringen beabsichtigt wird. Rechtlich unerheblich ist, ob das Saatgut in der Umgebung gewonnen wird, oder aus einem anderen Gebiet entstammt. Infolge von Nutzungsintensivierungen stellen Begrünungsmaßnahmen durch die Verwendung von regionalem, artenreichen Druschgut von sogenannten Spenderflächen eine kostengünstige und effektive Maßnahme dar, um hochwertiges Grünland zu schaffen und so die Artenvielfalt zu stärken.
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Veröffentlicht am 28. Juli 2014
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Die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist weit verbreitet und daher häufig von Baumaßnahmen im urbanen Bereich oder Bahnanlagen betroffen (Foto: piclease/Michael Schwartze).
(Paul-Bastian-Nagel) Im „Recht der Natur – Schnellbrief 184“ greift A. LUKAS den Umgang mit der streng geschützten Zauneidechse in der Planungspraxis auf. Da die Zauneidechse weit verbreitet ist, die Bestände oft unterschätzt werden und Tötungen und Störungen durch die Unscheinbarkeit der Lebensräume bei Baumaßnahmen schnell eintreten können, wird der Zauneidechse ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential zugesprochen. Der nun erschienene zweite Teil des Aufsatzes widmet sich den Zugriffsverboten, Vermeidungsmaßnahmen und Ausnahmen, nachdem im ersten Teil die Bestandserfassung von Zauneidechsen behandelt wurde.
Für streng geschützte Arten nach Anhang IV der Fauna-Flora-Habitate-Richtlinie gelten die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der Autor ist der Auffassung, dass selbst Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts der Verbote ihrerseits geeignet sind, die Tatbestände zu erfüllen. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden könne, dass durch die Maßnahmen Zauneidechsen getötet oder verletzt werden. Dabei sei nicht maßgeblich, dass eine Verletzung oder Tötung von Individuen bei entsprechenden Maßnahmen nicht beabsichtigt ist und hierbei die Vermeidung größere Beeinträchtigungen der Art im Vordergrund stehe. Vielmehr sei entscheidend, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass beispielsweise durch Umsiedlung, Vergrämung oder Mahd einzelne Zauneidechsen zu schaden kommen.
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Veröffentlicht am 28. Juli 2014
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Titelbild der Online preview-Version des Artikels in ANLiegen Natur
Andreas Zahn, Anika Lustig und Matthias Hammer
Potenzielle Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermauspopulationen
Die Zunahme der Windkraftnutzung kann zu Konflikten mit den Belangen des Fledermausschutzes führen, wenn Fledermäuse durch Rotorblätter der Windenergieanlagen (WEA) verunglücken. Am häufigsten betroffen sind die drei Arten Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Weiterhin zählen Kleinabendsegler, Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus, Breitflügelfledermaus sowie Mückenfledermaus zu den regelmäßigen Schlagopfern. Relativ übereinstimmend wird das Kollisionsrisiko von Arten der Gattungen Myotis, Plecotus, Rhinolophus und Barbastella als sehr gering bewertet.
Die geringsten Kollisionsraten werden in flachen, offenen und landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten festgestellt. Die konfliktträchtigsten Gebiete liegen in Küstennähe, auf bewaldeten Hügeln und an Höhenzügen. Aber auch in flachen, landwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaften können vereinzelt WEA-Standorte mit erhöhtem Kollisionsrisiko existieren, beispielsweise auf flachen Hügelzügen, entlang von Zugrouten oder in Quartiernähe. Die höchsten Verluste von Fledermäusen an WEA werden im Spätsommer und am Anfang des Herbstes nach Auflösung der Wochenstubengesellschaften während der Schwärm- und Zugphase, bei Windgeschwindigkeiten bis zu 8 m/s, Temperaturen über 13°C und Trockenheit registriert.
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Veröffentlicht am 25. Juni 2014
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Verschwinden Zielarten und Lebensraumtypen dauerhaft aus einem Natura 2000-Gebiet, kann eine Überprüfung der Klassifizierung des Gebietes erforderlich werden. Sumpf-Gladiole (Gladiolus palustris) im südlichen Oberbayern (Foto: Andreas Zehm).
(Paul-Bastian Nagel) Das Natura 2000-Netz stellt eine wesentliche Säule zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa dar. Verschwinden Zielarten und Lebensraumtypen dauerhaft aus einem Natura 2000-Gebiet, kann entsprechend einem Urteil vom 03. April 2014 des Europäischen Gerichtshofs eine Überprüfung der Klassifizierung des Gebietes erforderlich werden.
Nach einem Urteil vom 03. April 2014 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Aufhebung eines Natura 2000-Gebietes vorzuschlagen, wenn die Erhaltungsziele des jeweiligen Schutzgebietes nicht länger erfüllt werden können (C-301/12 EuGH).
Hintergrund der Entscheidung ist, dass regelmäßig die Eigentumsrechte zur Nutzung von Liegenschaften aufgrund der zwingenden Rechtsvorschriften durch den Gebietsschutz eingeschränkt sind. Wenn in einem Natura 2000-Gebiet eine irreversible Verschlechterung des Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und/oder Arten nicht vermeidbar ist beziehungsweise die für die Ausweisung zugrunde liegenden Arten oder Lebensraumtypen nachweislich nicht mehr vorkommen, ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte nicht länger begründbar. In diesem Fall ist der Kommission eine Aufhebung der Klassifizierung des Gebietes durch den Mitgliedsstaat vorzuschlagen; analog zum Aufnahmeverfahren eines Gebietes in das europäische Schutzgebietsnetz. Dieser Vorschlag für eine Aufhebung der Klassifizierung durch den Mitgliedstaat kann in begründeten Fällen auch auf Antrag des oder der Eigentümer erfolgen.
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Veröffentlicht am 11. Juni 2014
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Die zentrale Karte bietet einen Überblick über das Naturschutzgebiet und lädt ein, verschiedene Punkte im Gebiet zu besuchen (Foto: Andreas Zehm).
(Andreas Zehm) Wer Flussauen mit Stechmücken verbindet ist auf den ersten Blick gut aufgehoben im Mitte April 2014 eröffneten Informationszentrum zum größten hessischen Naturschutzgebiet Kühkopf-Knoblochsaue. Zumindest ein Mücken-Exemplar ist so groß, dass es locker einen ausgewachsenen Menschen mit drei Zügen entleeren könnte. Doch dieses Kunststoffmodell ist nur eins der zahlreichen Exponate, das im zentralen Ausstellungsraum einlädt, die Besonderheiten des Rheinauengebietes nahe Darmstadt zu erkunden. In einem umsichtig renovierten, denkmalgeschützten Gebäudekomplex kann bei freiem Eintritt jeder Informationen zum Lebensraum Aue einsammeln: Mit großformatigen Fotos, kurzen Texten, einem Diorama, Filmbeiträgen, einem Modell der Auenlandschaft, das geflutet werden kann, und einem ergänzenden Internet-Angebot findet eigentlich nahezu jeder seine Art, um mehr über das Ökosystem Aue und seine Bewohner zu lernen.
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Veröffentlicht am 08. Mai 2014
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Einstau einer Wiese und abgestorbene Fichten durch einen Biberdamm in einem Mittelgebirgsbach (Foto: Andreas Zehm).
(Andreas Zehm) Im Oktober 2013 wurde die Richtlinie zum Bayerischen Bibermanagement aktualisiert. Ziel ist es, entsprechend europäischem Recht (FFH-Richtlinie) einen günstigen Erhaltungszustand des Bibers zu gewährleisten, aber auch schadensbedingte Konflikte zu verhindern oder zu minimieren. Durch die Information der Betroffenen, präventive und zum Teil förderfähige Maßnahmen, in Ausnahmefällen Zugriffsmaßnahmen sowie Ausgleichszahlungen soll die Akzeptanz verbessert werden.Betroffene werden durch die Unteren Naturschutzbehörden, Biberberater und Bibermanager über Abhilfemaßnahmen, Fördermöglichkeiten und Ausgleichszahlungen beraten. Präventive Maßnahmen, wie gezielt in Konfliktbereichen angelegte Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie angepasste Planungen und Baumaßnahmen, sollen Ausgleichzahlungen oder gar Zugriffen vorbeugen.
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Veröffentlicht am 08. Mai 2014
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Tiefe Fahrspuren bis hin zu einer „Verbreiung“ des Bodens im Bereich einer Bachquerung, die zu dauerhaften Bodenschäden führen (Foto: Andreas Zehm).
(WSL und Andreas Zehm) Der Einsatz schwerer Maschinen in der Waldwirtschaft führt in den Fahrspuren zu einer erheblichen Verdichtung des Bodens. Wissenschaftler unter Führung der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) fanden heraus, dass die Folgen für den Boden, die darin lebenden Pilze und Bakterien und damit auch für die Baumverjüngung beträchtlich sind.
Unzählige Pilze, Bakterien, Regenwürmer und andere Bodenlebewesen im lockeren Waldboden sind unverzichtbar für die Fruchtbarkeit des Bodens. Doch die immer schwereren Holzerntemaschinen verdichten den Boden nachhaltig, wenn sie zum falschen Zeitpunkt eingesetzt werden. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass im Boden Hohlräume zusammengepresst werden und die Vernetzung der Poren im Boden zerstört wird. Folglich wird der Luftaustausch weitgehend unterbrochen und der Wasserfluss erheblich reduziert, wodurch sich die Lebensbedingungen für die meisten Pilze und Bakterien drastisch verändern. Die für das Baumwachstum wichtigen Mykorrhizapilze zum Beispiel verschwinden nach starker Belastung fast vollständig. An ihrer Stelle breiten sich Fäulnisbakterien aus, die das Baumwachstum maßgeblich hemmen. Und da nur noch wenig Luft im Boden vorhanden ist, vermehren sich diejenigen Bakterienarten, die an sauerstoffarme Verhältnisse angepasst sind und produzieren die klimarelevanten Gase Lachgas und Methan.
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Veröffentlicht am 07. Mai 2014
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Vielfalt von Flechten an stehendem Totholz. Im Gegensatz zu diesen häufigen Arten sind eine Vielzahl von Baumflechten seltene Indikatoren für alte Lebensräume (Foto: Andreas Zehm).
(Andreas Zehm) Viele Flechten brauchen einerseits lange Zeiträume, um neue Lebensräume zu besiedeln, andererseits unterlagen Flechtenlebensräume in den letzten Jahrzehnten massiven Veränderungen. Deshalb sind zahlreiche Flechten selten und stark gefährdet, so in der Schweiz die baumbewohnende Eichen-Stabflechte (Bactrospora dryina). In einem Experiment wurden Borkenstücke von einer absterbenden Eiche gesammelt und mit der darauf wachsenden Flechte an unbesiedelte Bäume geklebt. Diese Methode zur Ansiedlung hatte sich bei Blatt- und Strauchflechten bereits als erfolgsversprechende Methode zum Artenschutz erwiesen.
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Veröffentlicht am 07. Mai 2014
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Zauneidechse auf einem Felsen (Foto: Andreas Zehm).
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Veröffentlicht am 28. April 2014
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