Falschmeldungen über die Zauneidechse gefährden Schutzbemühungen

Schön aber nicht immer beliebt: Die dem besonderen Artenschutz unterliegende Zauneidechse (Lacerta agilis) ist Thema bei vielen Baumaßnahmen. Biologen korrigieren mit einer Veröffentlichung einige unzutreffende Angaben (Foto: (piclease/Michael Schwartze).
(MO) Die Zauneidechse (Lacerta agilis) zählt in Deutschland zu den besonders und streng geschützten Reptilien. Bei Bauvorhaben und anderen Eingriffen in ihre Lebensräume muss daher das Artenschutzrecht beachtet werden. Unzutreffende Angaben über Biotopansprüche, Lebensgewohnheiten und Verhaltensweisen der Zauneidechse können die artenschutzrechtliche Beurteilung bestimmter Eingriffe erschweren. Einige fehlerhafte Annahmen konnten inzwischen weitgehend aufgeklärt werden; andere Fehldarstellungen und –bewertungen finden jedoch immer wieder Eingang in die gutachterliche Beurteilungspraxis und in die Ausgestaltung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
„Zauneidechsen – 500 m und andere Legenden“ lautet der Titel einer Veröffentlichung von Ina Blanke und dem kürzlich verstorbenen Wolfgang Völkl. Die beiden ausgewiesenen Reptilienkenner kritisieren, dass in Publikationen zum Schutz der Zauneidechse „zunehmend fragwürdige bis falsche Angaben zu deren Biologie zu lesen“ sind. Anhand von Beispielen zeigen die Autoren Fehlauslegungen und -darstellungen von Biologie und Rechtslage auf.
Eine häufig verbreitete Falschmeldung betrifft die Mobilität der Zauneidechsen. In verschiedenen Langzeitstudien wurde beobachtet, dass die Tiere gewöhnlich nur Entfernungen bis höchstens 20 m zurücklegen; Distanzen von 40 m und mehr gelten als Weitstrecken-Wanderungen. Zwar ist ein Tier aus Schweden nachweislich 500 m weit gewandert, für Deutschland sind 333 m sicher belegt. Die Mehrheit der Zauneidechsen gilt jedoch als ortstreu. Trotzdem ist häufig zu lesen, dass Zauneidechsen Strecken bis 500 m überwinden.