FFH-Verträglichkeitsprüfung außerhalb von Natura 2000-Gebieten?
(Paul-Bastian Nagel) Pläne und Projekte, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Flora-Fauna-Habitat- oder europäischen Vogelschutzgebieten führen können, erfordern eine Verträglichkeitsprüfung mit den jeweiligen Erhaltungszielen. Die Prüfung ist gebietsbezogen durchzuführen. In Einzelfällen kann eine Prüfung jedoch auch dann erforderlich werden, wenn ein Vorhaben außerhalb eines Gebietes realisiert werden soll. Entweder um mögliche Auswirkungen zu untersuchen, die im Gebiet zu Veränderungen führen können (zum Beispiel Störungen von geschützten Arten durch Schallimmissionen) oder um negative Summationswirkungen oder Beeinträchtigungen der Vernetzungsfunktionen des Schutzgebietsnetzes insgesamt zu prüfen.
In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2015 (7 VR 6.14) wurde ein Ausbauvorhaben für eine Eisenbahnstrecke behandelt. Die Entscheidung wird im „Recht der Natur-Schnellbrief 188“ von U. Philipp-Gerlach vorgestellt.