Maßnahmen der Bayerischen Polizei zum Erhalt besonders geschützter Wildtiere am Beispiel des Luchses
Manfred Jahn
https://doi.org/10.63653/gwpg3837
Bereits seit 2012 kam es zu nachweisbar illegalen Luchstötungen. Diese Straftaten führten zu einer erheblichen Resonanz in der Öffentlichkeit. Verstöße gegen den Artenschutz sind einerseits erhebliche materielle Rechtsbrüche und zeigen andererseits hohes sozialschädliches Verhalten er Täter auf. Die illegalen Tötungen von geschützten Tierarten werden von der Polizei sehr ernst genommen.

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