EU verbietet Pestizid-Einsatz auf Ökologischen Vorrangflächen

Auf ökologischen Vorrangflächen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine landwirtschaftliche Nutzung zulässig, zum Beispiel der Anbau von Sojabohnen (Foto: pixabay).
(Monika Offenberger) Am 14. Juni 2017 stimmte das Europaparlament mehrheitlich für ein Verbot von Pestiziden auf ökologischen Vorrangflächen. Damit stellt sich das Plenum gegen das Votum seines Agrarausschusses, der den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beim Anbau von Leguminosen im Rahmen des Greenings befürwortet hatte. Während Naturschutzverbände die Entscheidung begrüßen, warnen Vertreter der Landwirte vor einer Trendwende beim neuerdings boomenden Anbau heimischer Eiweißpflanzen.
Um den besorgniserregenden Rückgang der Biodiversität zu stoppen, gelten in der Europäischen Union seit 2015 sogenannte Greening-Auflagen. Demnach können Landwirte nur dann EU-Direktzahlungen beantragen, wenn sie drei Vorgaben erfüllen: Sie müssen Dauergrünland erhalten, eine Fruchtfolge der angebauten Kulturpflanzen gewährleisten und mindestens fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) bereitstellen.