Zur Umwandlung von Dauergrünland nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz

Wird Grünland in Acker umgewandelt, braucht es eine Ausgleichsfläche in räumlicher Nähe (Foto: Daniel Mattheus/Piclease).
Peter Fischer-Hüftle
https://doi.org/10.63653/niij5613
Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurden in Art. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Regelungen über die Erhaltung und Bewirtschaftung von Grünlandflächen aufgenommen. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen das Gesetz eine Umwandlung von Dauergrünland erlaubt.
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