Zur Umwandlung von Dauergrünland nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz

Wird Grünland in Acker umgewandelt, braucht es eine Ausgleichsfläche in räumlicher Nähe (Foto: Daniel Mattheus/Piclease).
Peter Fischer-Hüftle
Zur Umwandlung von Dauergrünland nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz
Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurden in Art. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Regelungen über die Erhaltung und Bewirtschaftung von Grünlandflächen aufgenommen. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen das Gesetz eine Umwandlung von Dauergrünland erlaubt.
Zum Volltext-Download:
ANLiegen Natur 45/1 (2023): 4 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 1,1 MB).