Neue Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung – Zauneidechse
(Christa Schindelmann) Die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist europarechtlich nach Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützt. Daher müssen bei der Genehmigung von Vorhaben und in der Bauleitplanung ihre Vorkommen recherchiert und gegebenenfalls Daten vor Ort erhoben werden. Die Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz müssen geprüft sowie bei Bedarf Maßnahmen zum Schutz der Tiere festgelegt werden.
In dieser neuen Arbeitshilfe werden bezogen auf die Zauneidechse die Relevanzprüfung, Erhebungsmethoden sowie Vermeidungs-, Minimierungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erläutert. Lebensraum und Lebensweise sowie Phänologie der Zauneidechse werden vorgestellt und daraus beispielsweise Bauzeiten und Hinweise zu Ersatzhabitaten abgeleitet. Literaturangaben zu Untersuchungen und Maßnahmen ergänzen die Arbeitshilfe.
Die Arbeitshilfe erstellte das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und ergänzt die kürzlich veröffentlichte Arbeitshilfe „Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – Prüfablauf“.
Die Broschüre können Sie direkt im Publikationsshop als PDF herunterladen
www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_nat_00349.htm oder über die Internetseite des LfU www.lfu.bayern.de/natur/sap.
Christa Schindelmann (2020): Neue Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung – Zauneidechse. – ANLiegen Natur 42/2; www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/sap-zauneidechse/.
Zum Volltext-Download:
ANLiegen Natur 42/2 (2020): 2 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 0,2 MB).
