Natürlicher Klimaschutz in Kommunen – Neues aus dem Förderdschungel
(Carolin Klar) Im Rahmen des 2023 durch die Bundesregierung veröffentlichten Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) wurden verschiedene Angebote, auch für Kommunen, entwickelt. Das ANK beinhaltet 69 Maßnahmen in zehn Aktionsfeldern. Im Aktionsfeld 7 geht es um den „Natürlichen Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen“. Eine allgemeine Beratung rund um natürlichen Klimaschutz bietet das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz beim Zentrum-Umwelt-Gesellschaft (ZUG).
Die neue Förderung Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)
Seit Februar 2024 gibt es über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine interessante Möglichkeit zur Förderung von kommunaler Biodiversität: Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KfW-Kennzahl 444). Dieses Förderprogramm schließt Lücken in der Förderlandschaft des Bundes und zielt darauf ab, was jetzt gebraucht wird: viele, auch kleine Maßnahmen und schnelle Umsetzung. Hier muss kein Rad neu erfunden werden und es ist kein „Pilotcharakter“ oder aufwendiges Projektmanagement erforderlich. Maßnahmenumsetzungen werden so in der Breite möglich.
Besonders interessant sind die hohen Förderquoten (80–90 %), das scheinbar unkomplizierte, einstufige und schnelle Antragsverfahren sowie der multifunktionale Ansatz der förderfähigen Maßnahmen. Das sind Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes, also solche, die das Mikroklima verbessern, die Biodiversität erhöhen, den Wasserrückhalt stärken oder CO2 binden. Außerdem werden Konzepte, Bildungsmaßnahmen, Personal und Öffentlichkeitsarbeit finanziert. Es gibt keine Mindestsummen und keine maximale Förderhöhe (außer bei projektbezogenen Personalkosten maximal 72.000 Euro je Modul für 24 Monate; Entsiegelungsmaßnahmen dürfen maximal 20 % der Gesamtmaßnahmenkosten ausmachen). Maßnahmen können auch am Siedlungsrand stattfinden, solange der Bezug zum Siedlungsraum gegeben ist. Anträge für Maßnahmen, die innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden sollen, können jederzeit gestellt werden. Dabei sind verschiedene Dokumente zu beachten mit allgemeinen Informationen zur Antragstellung, Mindestanforderungen und fachlichen Hinweisen, wie die „Ausschlussliste Gehölze“ oder die Liste der „förderfähigen technischen Geräte“.