Natürliche Astbrüche gehören auch bei anfälligen Baumarten zu den naturgebundenen Lebensrisiken

Gesunde Pappeln unterliegen keiner besonderen Verkehrssicherungs- und Überwachungspflicht, auch wenn sie natürlicherweise zu den bruchanfälligen Weichhölzern gehören. Insbesondere bei älteren Exemplaren (wie bei dieser Schwarzpappel) kann es durch Starkwindereignisse auch bei gesunden Bäumen zu Astbrüchen kommen, dies liegt jedoch innerhalb des hinzunehmenden allgemeinen Risikos (Foto: ecoline/Andreas Zehm).
(Paul-Bastian Nagel) Gesunde, aber natürlicherweise bruchanfällige Weichhölzer wie Pappeln müssen nicht als grundsätzlich zu beseitigende Gefahrenquellen eingestuft werden. Auch wenn bei manchen Baumarten ein erhöhtes Risiko besteht, dass auch im gesunden Zustand Äste abbrechen, müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 6. März 2014 – III ZR 352/13) keine besonderen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Eine Beseitigung entsprechender Gehölze ist auch an Verkehrswegen unter Beachtung der Sicherungs- und Überwachungspflichten nicht erforderlich.
HILSBERG (2014) fasst in einem Kurzbeitrag die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zusammen. In dem Rechtsstreit ging es um einen Schaden, der durch einen herabfallenden, belaubten Ast einer Pappel an einem parkenden Auto entstanden ist. Die Stadt hatte durch regelmäßige Baumkontrollen keine Anzeichen für eine Erkrankung oder Vermorschung der Pappel feststellen können. Die sachgemäße Überwachung wurde daher bereits durch die Vorinstanz bestätigt. Allerdings wurde durch das Oberlandesgericht Thüringen ein erhöhtes, nicht tolerierbares, Lebensrisiko aufgrund eines artspezifischen Risikos von Astbrüchen unterstellt. Die Stadt habe auch deswegen ihre Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt, weil die Pappel an einem Parkplatz stehe und damit die Gefahrenlage für Sach- und Personenschäden aufgrund der höheren Frequentierung und längeren Aufenthaltsdauer höher zu bewerten sei. Diesem erhöhten Risiko habe die Stadt nicht durch besondere Schutzmaßnahmen, beispielsweise durch Absperrungen oder Warnschilder, Rechnung getragen.