Pläne und Projekte im Einklang mit Natura 2000
Paul-Bastian Nagel
https://doi.org/10.63653/eniu1411
Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich mit der FFH-Richtlinie von 1992 (Richtlinie 92/43 EWG) verpflichtet, das europäische ökologische Netz Natura 2000 mit seinen wertvollen Lebensraumtypen und Arten (kurz: Schutzgüter) zu erhalten. Für die einzelnen Gebiete wurden dazu konkrete Erhaltungsziele formuliert.

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